Hinsichtlich unserer bevorstehenden Mitgliederversammlung werden die Tagesordnung sowie alle Anträge bzgl. einer Satzungsänderung veröffentlicht. Grundsätzlich müssen Anträge auf Satzungsänderungen spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei dem Vereinsvorsitzenden eingegangen sein.
§ 7 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Austritt
b) Ausschluss
(1) Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen. Er ist schriftlich an den 1. Vorsitzenden oder den Schriftführer des VDL bis zum 15.November eines Jahres zu erklären.
Änderungsvorschlag zum §7 Absatz (1)
Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen. Er ist schriftlich an den 1. Vorsitzenden oder den Schriftführer des VDL bis zum 31. Dezember eines Jahres zu erklären.